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§ 1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen GROßE LINZER KARNEVALSGESELLSCHAFT 1934 e.V.
Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Montabaur eingetragen und hat seinen Sitz in Linz am Rhein. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtums, insbesondere des Karnevals und der damit verbundenen Sitten und Gebräuche. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Der gemeinnützige Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die Veranstaltung von Karnevalssitzungen, Jugend- und Altensitzungen, Prinzenproklamation und Karnevalsumzügen
b) die jährliche Wahl des Prinzen Karneval
c) die Herausgabe von Broschüren und Publikationen mit heimat- und brauchtums- geschichtlichen karnevalistischem Inhalt.
3. Der Verein ist die Dachorganisation aller im Karneval beteiligten Corps und Vereinigungen; jedoch wird dadurch nicht die Selbstständigkeit der einzelnen Corps und Vereinigungen berührt.
§ 3
Mitglieder
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, an der Verwirklichung des Vereinszwecks tatkräftig mitzuwirken. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich innerhalb des Vereins besonders um den Linzer Karneval verdient gemacht haben.
Langjährige Präsidenten können darüber hinaus zu Ehrenpräsidenten ernannt werden.
Über diese Ehrungen entscheidet die Mitgliederversammlung.
Ordentliches Mitglied kann jeder unbescholtene, volljährige Bürger werden.
Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich beim Vorstand zu stellen, der auch über die Aufnahme entscheidet.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Der Austritt kann jederzeit schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden, jedoch sind die Beiträge bis zum Ende des Kalenderjahres zu zahlen, in dem der Austritt erfolgt.
Mitglieder, die gegen die Satzung verstoßen oder sich sonstwie vereinsschädigend verhalten, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung mit mindestens Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden.
§ 5
Beiträge
Die ordentlichen Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt wird. In besonderen Fällen kann von der Mitgliederversammlung die Erhebung einer außerordentlichen Umlage beschlossen werden.
§ 6
Verwendung der Gelder
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Der Verein darf seine Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins weder gezahlte Kapitalanteile noch den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Sie haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 7
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der erweiterte Vorstand
§ 8
Mitgliederversammlung
In jedem Jahr, möglichst kurz nach Beendigung der Session, hat eine Mitgliederversammlung stattzufinden, die durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einberufen wird. Die Einladung erfolgt per Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Linz und auf der
Internetpräsenz der Großen Linzer Karnevalsgesellschaft. Bei Bedarf kann der Vorstand weitere außerordentliche Mitgliederversammlungen einberaumen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 20 Mitgliedern ist der Vorstand verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Die Mitgliederversammlung beschließt über:
1. Wahl des Vorstandes
2. Entlastung des Vorstandes
3. Höhe der Beiträge und Umlagen
4. Wahl der Kassenprüfer
5. Satzungsänderungen
6. Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenpräsidenten
7. Ausschluß von Mitgliedern
8. Angelegenheiten, die ihr der Vorstand zu Entscheidung vorlegt
9. Auflösung des Vereins
Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Bei Satzungsänderungen und bei Ausschluß von Mitgliedern ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Auflösung des Vereins mindestens eine Zweidrittelmehrheit der gesamten Mitglieder erforderlich.
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sind Niederschriften zu fertigen, die vom Präsidenten und dem Schriftführer durch Unterschrift zu beurkunden sind.
§ 9
Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
1. Präsident (1. Vorsitzender)
2. Vizepräsident (2.Vorsitzender)
3. Geschäftsführer
4. Schatzmeister
5. Schriftführer
6. Zeugwart
Vorstand im Sinne des §26BGB sind der Präsident, der Geschäftsführer und der Schatzmeister mit der Maßgabe, daß jeder alleinvertretungsberechtigt ist. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sachkosten können erstattet werden. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Die Vorstandsmitglieder sind bei Ausübung ihres Amtes an Beschlüsse des Vorstandes gebunden.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. Wiederwahl ist möglich.
Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt grundsätzlich offen; auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern, die anwesend sein müssen, ist die Wahl geheim mit Stimmzettel durchzuführen.
Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtsdauer aus, so ist spätestens bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl vorzunehmen.
Der Vorstand kann sich bei Erfüllung seiner Aufgaben, von Fall zu Fall anderer Vereinsmitglieder bedienen.
§ 10
Erweiterter Vorstand
Dem erweiterten Vorstand gehören nach §9 und je ein Vertreter (Kommandant, Commodore, Obermöhn, 1. Vorsitzender oder deren Vertreter) der im Linzer Karneval aktiven Corps bzw. Vereine, die den in §2 Genannten Zweck verfolgen an. Diese Personen müssen Mitglieder der Großen Linzer Karnevalsgesellschaft sein.
Der erweiterte Vorstand berät den Vorstand. Er hat jedoch ein Mitbestimmungsrecht über Termine der Gestaltung der Veranstaltungen der Großen Linzer KG (Einschl. Rosenmontagszug und sonstige Umzüge), in denen die vorgenannten Corps bzw. Vereine mitwirken.
Zu den Aufgaben des erweiterten Vorstandes gehört es auch, jährlich den Karnevalsprinzen zu wählen.
§ 11
Kassenprüfer
Die Kasse des Vereins ist jährlich mindestens einmal zu prüfen. Zu diesem Zweck wählt die Mitgliederversammlung Zwei Kassenprüfer, von denen jährlich im Wechsel einer neu gewählt werden muss.
Die Kassenprüfer erstellen einen Kassenprüfungsbericht und berichten der Mitgliederversammlung über ihre Kassenprüfung.
§ 12
Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen gemeinnützigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Linz, die es unmittelbar und ausschließlich für die in §2 Abs.1-2 dieser Satzung genannten Zwecke zu verwenden hat.
Die vorstehende Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung am 16. Juni 2015 beschlossen.
Die Satzung zum Download (PDF)
Große Linzer Karnevalsgesellschaft 1934 e.V.
Christian Siebertz (Präsident)
Goethestraße 42
53545 Linz
Telefon: 0177-2491973
E-Mail: info(at)kg-linz-rhein.de
Mitglieder:
Elferrat Linz 1971 e.V.
Funkencorps Blau-Wiess 1968 e.V.
Funken-Korps Schwere Artillerie rut-wiess Linz 1939 e.V.
Husarencorps Grün Weiss 1965 e.V.
Linzer Möhnen 1929 e.V.
Stadtsoldaten Rut Wieß 1934 e.V.
Tanzcorps Rote Husaren 1955 e.V.
Linzer Hunnen 1989 e.V.